Hotspot-Regel „2G-plus“ aktualisiert!

Alle Städte und Kreise in denen wir Sportstätten nutzen, fallen jetzt unter die Hotspot-Regelung des Landes. Das bedeutet 2G-plus für den Sportbetrieb im Innenbereich. Mehr Infos dazu hier.

Zugang zu 2G-plus-Angeboten haben Personen mit folgendem Nachweis:

  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert; gilt mit dem Tag der Booster-Impfung; auch bei einer Impfung mit Johnson&Johnson sind nun 3 Impfungen nötig)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Da Städte und Kreise selbst weitergehende Maßnahmen anordnen können, einige Sportstätten wie z. B. Schwimmbäder oder kommerzielle Anbieter Sonderregelungen unterliegen und auch sportartspezifische Vorgaben zu beachten sind, möchten wir Interessent*innen bitten, bei unseren Abteilungsleitungen zu erfragen, was genau möglich ist. Auch bei sport@fvv.org oder fvv@fvv.org kannst du Informationen erhalten.

Grundsätzlich gelten weiterhin die bekannten Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln, die sportartspezifischen Vorgaben sowie die Empfehlungen zum Lüften.