Kündigung

Bitte beachte, dass eine Kündigung nur in Schriftform gültig ist. 

Wenn du die Kündigung per Post schickst, lege bitte auch deinen Mitgliedsausweis bei. 

Alternativ kannst du die Kündigung auch per E-Mail oder Fax schicken. In diesem Fall bestätige uns bitte, dass du deinen Mitgliedsausweis vernichtet hast.

Die Kündigung ist jeweils zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) möglich. Dazu muss deine schriftliche Kündigung vier Wochen vor Ende des Kalenderhalbjahres beim Vorstand oder der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Bist du Mitglied in der Abteilung Squash oder Tennis, kannst du deine Mitgliedschaft immer nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) kündigen, auch benötigen wir für die Abmeldung bei unseren Kooperationspartnern etwas mehr Vorlauf, so dass die Kündigung uns möglichst schon zum 15.11. erreicht haben sollte.

Du bist bis zum Ende deiner Mitgliedschaft verpflichtet fällige Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Zuviel gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.