Die Bundesnotbremse greift und hat auch Auswirkungen auf uns.

Bundespräsident Walter Steinmeier unterzeichnete am 22.04.2021 das geänderte Infektionsschutzgesetz. Am gleichen Tag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Freitag, dem 23.04.2021 in Kraft.

Da alle für uns wichtigen Kreise und Städte im Rhein-Main-Gebiet über den entscheidenden Inzidenzen liegen, greift die Notbremse und das bedeutet für den Vereinssport, dass jetzt nur noch die kontaktlose Sportausübung allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt ist.

Was bei uns im Verein in den einzelnen Sportarten jetzt noch möglich ist, erfährst du bei der jeweiligen Abteilungsleitung!