Bitte beachte, dass eine Kündigung nur in Schriftform gültig ist. Gerne kannst du diese an fvv@fvv.org per E-Mail einreichen. Wir bestätigen die Kündigung zeitnah.
Bist du Mitglied in der Abteilung Squash, Rudern oder Tennis, kannst du deine Mitgliedschaft immer nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) kündigen, auch benötigen wir für die Abmeldung bei unseren Kooperationspartnern etwas mehr Vorlauf, so dass die Kündigung uns möglichst schon zum 15.11. erreicht haben sollte.
In allen anderen Sportarten ist die Kündigung jeweils zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) möglich. Dazu muss deine schriftliche Kündigung vier Wochen vor Ende des Kalenderhalbjahres beim Vorstand oder der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Du bist bis zum Ende deiner Mitgliedschaft verpflichtet fällige Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Zuviel gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.